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Prozesskosten & Beratungshilfe

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Um jedem Bürger – unabhängig von seiner finanziellen Situation – den Zugang zu Recht und Gesetz zu gewährleisten, hat der Staat die Möglichkeit geschaffen, durch Inanspruchnahme der sog. Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) auch in Fällen, in denen die finanziellen Mittel fehlen, sein Recht zu suchen oder sich gegen eine ungerecht-fertigte Inanspruchnahme zur Wehr setzen zu können.

Beratungshilfe

Die staatliche Beratungshilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn ein anwaltlicher Rat oder auch eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts benötigt wird.

Der Beratungshilfeantrag kann bei der Rechtsantragsstelle jedes Amtsgerichts unter Vorlage geeigneter Einkommensbelege gestellt werden. In aller Regel wird der zuständige Rechtspfleger nach Schilderung des Problems und Nachweis der Bedürftigkeit einen sog. Berechtigungsschein ausstellen, mit dem der Rechtssuchende einen Rechtsanwalt seines Vertrauens aufsuchen und in Anspruch nehmen kann.

Beratungshilfe wird bewilligt, wenn die finanziellen Mittel des Rechtssuchenden so begrenzt sind, dass es ihm nicht möglich ist, einen Rechtsanwalt selbst zu bezahlen. Wenn Beratungshilfe gewährt wird, hat sich der Rechtssuchende an den Kosten des Rechtsanwalts nur mit einem geringen Anteil in Höhe von 15,– € zu beteiligen.

Ein Antrag kann auch von dem Rechtsanwalt, den der Rechtssuchende aufgesucht hat, gestellt werden, auch nach Erledigung der Sache.

Prozesskostenhilfe

Die staatliche Prozesskostenhilfe hingegen ist – wie der Name schon sagt – für gerichtliche Verfahren konzipiert. Auch hier ist ein Antrag erforderlich; hier sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Rechtssuchenden darzulegen und nachzuweisen.
Hinzu kommt, dass das Gericht, das über den Antrag entscheidet, zu prüfen hat, ob die Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat.

Hinweis

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Beratungshilfe und Prozeskostenhilfe mit Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesjustizportals.